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21  06 2008

Oldtimer mit H-Kennzeichen nur alle 5 Jahre zur HU

Im Moment müssen Oldtimer mit H-Kennzeichen genau wie alle übrigen PKW alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Laut einem Antrag der FDP-Fraktion(PDF 49,61KB) soll dieser Untersuchungsintervall künftig für Oldtimer mit H-Kennzeichen auf 5 Jahre verlängert werden.

Begründet wird der Antrag unter anderem mit der durchschnittlich eher geringen jährlichen Fahrleistung dieser Fahrzeuge und dem überdurchschnittlich hohem fahrzeugtechnischen Verständnis der Besitzer. Ausserdem würden viele dieser Fahrzeuge auf Oldtimer-Veranstaltungen genutzt und damit oft den auf diesen Veranstaltungen üblichen technischen Sicherheitschecks unterzogen.

Als Beleg für den allgemein guten Zustand von Oldtimern mit H-Kennzeichen wird die "...erfahrungsgemäß[...]sehr geringe..." Mängelquote bei Hauptuntersuchungen dieser Oldtimer aufgeführt. Weiterhin würden Oldtimer kaum mit durch technische Mängel hervorgerufene Unfälle auffallen.

Viele europäische Staaten haben diesen Umstand bereits in ihren gesetzlichen Regelungen berücksichtigt. So müssen bspw. in Dänemark zugelassene Oldtimer alle acht Jahre und Oldtimer aus Polen alle 5 Jahre zur Hauptuntersuchung. In Holland sind Oldtimer mit Baujahr 1960 oder älter komplett von der Hauptuntersuchung befreit. In Schweden, Belgien und Luxemburg gilt dieses Privileg für Oldtimer deren Baujahr vor 1950 liegt.

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