Versicherung zahlt auch bei Oldtimer ohne Sicherheitsgurt
Oldtimer Versicherungen müssen auch Schadensersatz leisten wenn ein Oldtimer nicht über Sicherheitsgurte verfügt und die Insassen sich bei einem Unfall verletzen.
Laut einem Urteil vom LG Köln (AZ 2 O 497/06) tragen die Insassen keine Mitschuld an ihren Verletzungen wenn sie sich in einem "nicht nachrüstbaren Oldtimer ohne Sicherheitsgurte und entsprechende Verankerungspunkte" nicht durch Sicherheitsgurte geschützt haben.
Da der Oldtimer werksmäßig weder über Sicherheitsgurte noch über entsprechende Befestigungspunkte verfügte konnte dem Versicherungsnehmer kein Verstoß gegen die Anschnallpflicht gemäß § 21 a StVO zur Last gelegt werden.
Weiterhin bestehe bei dem Anfang der 60er-Jahre erbauten Oldtimer auch keine Verpflichtung zum nachträglichen Nachrüsten entsprechender Sicherheitsgurte, da der Gesetzgeber solche Gurte mit Abs. 7 des § 35 a StVZO erst für Fahrzeuge mit Erstzulassung 01.01.1974 vorschreibt.
Die Oldtimer Versicherung wurde bei diesem Urteil rechtskräftig zur vollen Schadensersatzleistung verpflichetet.
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